Sehr geehrte Damen und Herren,
ein bestehendes Gebäude, das bislang als Stall genutzt wurde, soll derart umgebaut werden, daß Wohnungen eingerichtet werden. Der Bauherr ist ein privater.
Es werden neue Fenster vorgesehen, diverse Bestandsbauteile neu gedämmt bzw. Bauteile neu errichtet, sowie die komplette Haustechnik neu eingerichtet.
Muss Ihrer Ansicht nach für diese Maßnahme das EEWärmeG eingehalten werden? Ich denke hierbei an den Anwendungshinweis des BMU (Hinweis Nr. 2/2010) vom Mai 2010.
Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank im voraus.
Antwort:
kommt darauf an, wo Sie bauen und was die Landesgesetze sagen. Dass EEwärmeG ist nur bei Neubauten allgemein verbindlich. Die Länder können aber auch für Sanierungen und Umbauten entsprechende Vorschriften machen, wie z.B. in BaWü.
Ihr DÄMMWERK-Support





