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Datum: 25.06.2015

Juni 2014

Frage:

leider schlage ich mich immer noch mit der Bilanz für eine Mini-BHKW rum.
Ich habe den Kurzvortrag zu diesen Thema mehrmals gelesen ohne mir die folgenden Fragen beantworten zu können:
Warum führt bei mir der Nachweis nach beiden Varianten zu relativ stark abweichenden Ergebnissen?
Setze ich die Werte aus dem Datenblatt falsch ein?
Warum wird bei der Variante „Primärenergiefaktor“ kein Wert für WW aufgeführt?
Ist es realistisch, dass für das Mini-BHKW der Primärenergiebedarf höher als bei Einsatz ausschließlich eines Brennwertkessels ist?
Wird beim Nachweis eines BHKW WW-Bereitung über Strom angesetzt?
Wenn ich den Nachweis mit einem BHKW statt einem Mini-BHKW führe wird KWK im Wärmegesetz aufgeführt. Warum nicht beim Mini-BHKW?
Welcher Wert ist die „Feuerungsleistung“?
Mir ist klar, dass ich nerve, hätte aber die Sachlage gern einmalig richtig geklärt.
Vielen dank für Ihre Bemühungen.

 

Antwort:

leider kann ich Ihnen nicht alle Fragen Ihrer Liste beantworten.
Zunächst einmal sind Ihre Berechnungsansätze soweit ich sehen kann in Ordnung. Die Feuerungsleistung ist die Summe aus elektrischer und thermischer Leistung des BHKW´s.
Ihr BHKW erzeugt vor allem thermische Energie, der Stromanteil ist recht gering (Stromkennzahl 15%, typisch z.B. für Stirling-Motoren). Unseres Wissens werden die Berechnungsalgorithmen korrekt und vollständig von unserer Software abgebildet. Ganz sicher kann man sich dabei aber nie sein, solange keine Validierung vorliegt.
Die Ursache der Ergebnisabweichungen bei den unterschiedlichen Verfahren kenne ich nicht. Eigentlich müssten sich relativ gleiche Ergebnisse ergeben.
In beiden Verfahren wird die Erzeugerwärmeabgabe dieser Bereiche gleich Null gesetzt, der Nutzwärmebedarf (Summe) geht jeweils in die Berechnung des fp-Wertes bzw. des Endenergiebedarfs BHKW + Spitzenlast ein. Durch die Vermischung der Verfahren und durch die Mischung von Jahres- und Monatsbilanzen, wird die Sache unübersichtlich. Einen konventionellen Erzeuger werden Sie zusätzlich benötigen, zu seiner Auslegung gibt es aber keine neuen Informationen.
Im Prinzip kann es sein, dass der Primärenergiebedarf eines Brennwertkessels günstiger ist. Die Ansätze für die Nutzungsgrade der BHKW-Anlage und des Spitzenlastkessels sind in diesem Verfahren ja recht ungefähr und die Brennwerttechnik kann nicht genutzt werden.
Hinsichtlich der Berücksichtigung von mini-BHKW´s beim Nachweis nach EEwärmeG müssen wir noch etwas tun. Vermutlich fehlen dabei Hinweise zur korrekten Verrechnung.
Ihr DÄMMWERK-Support

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