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Datum: 25.06.2015

Mai 2014

Frage:

ich schreiben Ihnen da ich Angaben zu einer Lüftungsanlage richtig eingeben möchte.
Auf dem Dach von einem Gebäude (NWG) wird eine zentrale Lüftungsanlage eingebaut mit einem Wärmetauscher.
Ich habe dann im Dämmwerk unter dem Punkt 9.1 eine Anlage mit Heizfunktion (20°C) und Kühlfunktion (22°C) eingetragen.
Als Stromendenergiebedarf wurden 18.000 kWh/a berechnet was in Ordnung ist.
Ich habe dennoch eine zentrale Kälteanlage, die in der Lüftungsanlage durch einen Wärmetauscher die Luft abkühlt und
ermöglicht die 22°C zu erreichen. Pauschal sollte man dann zwischen 5.000 und 10.000 kWh/a zusätzlichen
Stromendenergiebedarf berechnen.  Unter dem Punkt 9.5 lese ich dennoch ca.1000 kWh/a.
Insgesamt sollte man einen gesamten Endenergiestrombedarf für die Luftförderung zwischen 23.000 und 28.000 kWh.
Unter dem Punkt 14. lese ich leider ca.18.000 kWh/a.
Wie kann ich meine Ergebnisse erreichen? Soll man im Endeffekt unter dem Punkt 11. Klimasystem etwas eintragen? Die Kälteanlage ist mit der Zentrale Lüftungsanlage verbunden und alle Räume bekommen die gekühlte Luft von der zentralen Anlage, deswegen finde ich es falsch etwas unter diesem Punkt einzutragen.

 

Antwort:

wir können natürlich nicht sagen, wie man auf ein Ergebnis kommt, das man gerne hätte. Den Strombedarf für Luftförderung haben Sie mit Standardwerten korrekt berechnet, soweit ich das sehen kann. Es gibt da im örtlichen Menü auch andere Ansätze, die Sie wählen könnten.
Bei RLT-Anlagen sollte man für den Heiz- und den Kühlbetrieb den Selben Zulufttemperaturwert (meist 18°C) ansetzen, weil es Monate mit LH- und LK-Betrieb gibt und die Zulufttemperatur entscheidend für den Lüftungswärmebedarf ist.
Sie müssten außerdem noch den Abschnitt Klimakälte bearbeiten und dort die gekühlten Zonen berechnen, mindestens den Kältebedarf "Qc*,b", den Sie ja an die RLT-Anlage weiter geben.
Strombedarf für zusätzliche Einrichtungen zur Klimatisierung, wie z.B. Sekundärventilatoren, ist allerdings Hilfsenergiebedarf.
Ihr DÄMMWERK-Support

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