April 2014
Frage:
Hallo & guten Tag Support-Team,
wir haben ein Gebäude mit BHKW für Heizung und WW geplant und das Heizwerk arbeitet mit erneuerbaren Brennstoffen. Wie können wir den erzielten Deckungsanteil für den EEWärmeG in der Berechnung berücksichtigen?
Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Antwort:
Sie müssten bei "Fernwärme, Anteil erneuerbar / KWK" im örtlichen Menü einen Wert > 0% angeben. Im EEwärmeG heißt es dazu:
"VII.Wärmenetze
1. Die Nutzung von Wärme aus einem Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung gilt nur dann als Ersatzmaßnahmenach§7Nr.3,wenndieWärme
a) zu einem wesentlichen Anteil aus Erneuerbaren Energien,
b) zu mindestens 50 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme,
c) zu mindestens 50 Prozent aus KWK-Anlagen oder
d) zu mindestens 50 Prozent durch eine Kombination der in den Buchstaben a bis c genannten Maßnahmen
stammt. Die Nummern I bis V gelten entsprechend.
2. Nachweis im Sinne des § 10 Abs. 3 ist die Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers."
Ihr DÄMMWERK-Support





