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Datum: 25.06.2015

April 2014

Frage:

bei der Berechnung eines Nichtwohngebäudes würde ich gerne die Nutzung von Ökostrom aus dem öffentlichen Stromnetz berücksichtigen.
Wo kann ich dies im System eingeben?
Kann ich mit dieser Eingabe die Grenzwerte des EEWärmeG erfüllen, denn mehr an „Öko“ bzw. erneuerbaren Energien habe ich nicht als Vorgabe?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Antwort:

da sehe ich keine Chance, Ökostrom aus dem Stromnetz kann man im EEWärmeG nicht bilanzieren. Sicher können Sie im Nachweis eine manuelle Eintragung vornehmen, die dann mit "erfüllt das EEWärmeG" quittiert werden könnte. Verordnungskonform ist das aber nicht.
Ihr DÄMMWERK-Support

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