23.04.2014
Frage:
Hallo Support-Team,
die angehängte Gebäudedatei berechnet einen Krankenhaus-Anbau, also ein Nicht-Wohngebäude, öffentlich genutzt. Das EEWärmeG muss eingehalten werden.
Der erste Berechnungsdurchgang zeigt, dass mit den Parametern Erdgas Brennwerttechnik + Wärmerückgewinnung + Dichtheitsprüfung + U-Wert Fenster 1,1 die Anforderungen nach EnEV 2009 und EEWärmeG eingehalten sind.
Der Bauherr fragt für einen weiteren Berechnungsdurchgang nun Folgendes: Im Altbau wird ein neues BHKW eingebaut (s. Anhang). Ist das EEWärmeG auch eingehalten, wenn der Strombedarf des Anbaus (70 kW) durch das BHKW im Altbau abgedeckt wird? Kann so ein Fall mit Ihrer Software simuliert werden? Wenn ich unter 14.1 die Feuerleistung mit 384 kW eingebe, werden
die Grenzwerte Qp und die Anforderungen EEWärmeG nicht eingehalten. 384 kW ist die Leistung für das Gesamt-BHKW und ist natürlich für den Neubau zuviel. Wenn ich unter Feuerleistung 70 kW eingebe, sind die Nachweise erfüllt.
Haben Sie so einen Fall schonmal betreut ? Wie kann man hier vorgehen ?
Antwort:
Sehr geehrte(r)
im EEWärmeG steht, dass BHKW´s als Ersatzmaßnahme berücksichtigt werden dürfen, wenn der "Wärmeenergiebedarf des Gebäudes zu mindestens 50 Prozent" gedeckt wird. Berücksichtig wird hier also nur die thermische Leistung des BHKW´s, keine Stromgutschriften. Sie haben in Ihrer Berechnung mit dem großen BHKW nur 1% der Feuerungsleistung als thermische Leistung (manuell) angegeben und das reicht nicht aus. Man kann die Leistungskomponenten eines BHKW´s auch nicht nach Belieben einstellen. Der Gasmotor produziert Strom und entwickelt dabei Wärme, die im Gebäude genutzt oder an die Umwelt abgegeben wird. Man kann aber nicht weniger Abwärme und dafür mehr Strom produzieren. Doch das wissen Sie sicher auch.
Ihr DÄMMWERK-Support





