April 2014
Frage:
ich möchte eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung für ein Nichtwohngebäude (Kindergarten) nach der neuen EnEV 2014 eingeben.
Muss ich dafür sowohl unter Punkt 12.5 (Solaranlage zur Trinkwassererwärmung) als auch unter Punkt 13.8 (solare Heizungsunterstützung) die Solaranlage mit allen Angaben (Solarspeicher, Kollektorfläche) getrennt eingeben oder wird diese dann doppelt bilanziert?
Der Warmwasserspeicher ist ein Kombipufferspeicher mit Nennvolumen von 1000 l. In der Parametertabelle des Warmwasserspeichers unter Punkt 12.4 sind die Eingaben „Speicher-Nenninhalt“ und „Nenninhalt des Solarteils (Kombispeicher)“ erforderlich. Da ich nun aber nur die Angabe für den gesamten Speicher habe, stellt sich mir die Frage ob eine Aufteilung des Inhaltes nötig ist.
Antwort:
wenn Sie die Selbe, thermische Solaranlage für Heizung und Warmwasser auswählen, dann wird sie nur einmal bilanziert. Warmwasser hat Vorrang, der verbleibende Rest kann für Heizzwecke genutzt werden (Übergangsmonate).
Mit dem Solarspeicher ist das so eine Sache. Sie brauchen die Speichergröße
- für den Solarertrag
- für den Speicherverlust des Bereitschaftsspeichers.
Die Verlust des Solarspeichers selbst ist im Energieertrag der Solaranlage enthalten, muss also nicht bilanziert werden. Sie können die Speichergrößen unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Geräten eingeben und zwar:
- die Speichergröße des Solarteils zur Berechnung der Verluste des Bereitschaftsspeichers mit (z.B.) physisch vorhandenes Gesamtvolumen - Bereitschaftsvolumen (ohne solar)
- den Ertrag der Solaranlage mit dem gesamten Speichervolumen, das mit dem Solarwendel erwärmt werden könnte.
Ihr DÄMMWERK-Support





