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Datum: 25.06.2015

April 2014

Frage:

in der Anlage finden Sie die Berechnung für ein aktuelles Projekt.

Darin ist folgende Anlagentechnik für die Wärmebereitstellung für Heizung und WW vorgesehen:

- für Zone 9 konventioneller Erzeuger, BW-Kessel (Gas verbessert) -> keine Fragen
- für alle anderen Zonen BHKW (Vorgabe Bauherr: el. Leistung 20kW)

Letztere Anlage habe ich in 13.10 als Nah-/Fernwärme angesetzt. Den Primärenergiefaktor habe ich in Tabelle Pkt.14.2 nach den Angaben in 14.1 auf 1,01 korrigiert.

Nun meine Fragen:
1) Ist die Herangehensweise korrekt? Sehen Sie eventuell beim Ansatz des BHKW Fehler/Probleme?
2) Wieso wird die Wärmegutschrift für das BHKW in 14.2 nicht negativ angegeben?
3) Im Nachweis EEWärmeG in 17.0 wird sowohl das BHKW als auch die Nutzung

Fernwärme angerechnet. Das ist m. E. nicht korrekt. Lässt sich das mit einer entsprechenden Eingabe korrigieren?
Mit Dank im Voraus

 

Antwort:

eigentlich haben Sie das gut gemacht. Die Zahlen sehen nicht so toll aus, das hängt vielleicht mit dem relativ schlechten Gesamtwirkungsgrad Ihres BHKW´s zusammen (70% Strom + Wärme, fossiler Brennstoff). Eine negative Wärmegutschrift ist ein Wärmebedarf, deshalb der Vorzeichenwechsel.

Allgemein muss man sagen, dass man sich mit der BHKW-Berechnung über den

Primärenergiefaktor auf relativ dünnem Eis bewegt. Das haben noch nicht viele Kolleg(innen) so gemacht, von daher gibt es keine großen Sicherheiten. Es sieht aber schlüssig aus.

Beim Nachweis nach EEWärmeG haben Sie den erneuerbaren Anteil für die Nahwärme auf 100% gesetzt. Das ist sicher nicht richtig. Wie Sie schon sagen, wird die BHKW-Gutschrift bereits berücksichtigt. Sie sollten also den erneuerbaren Anteil für die Nahwärme = 0 setzen. Aber auch das haben noch nicht viele auf diese Weise gerechnet und das hat man im EEwämeG sicher nicht bedacht.
Ihr DÄMMWERK-Support

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