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Datum: 25.06.2015

April 2014

Frage:

in angehängter Gebäudeberechnung habe ich eine Frage zum Nachweis EEWärmeG für BW:
Im Nachweis der Ersatzmaßnahme werden als Vergleichswerte Zahlen genommen, die ich

nicht nachvollziehen kann. Sowohl beim Nachweis EEWärmeG und beim EnEV-Nachweis wird sauber auf die Werte aus der Referenzberechnung zurückgegriffen, das hätte ich beim Nachweis für BW auch erwartet. Damit würde der Nachweis dann nicht funktionieren.
Ich bitte um Auskunft / Klärung.

 

Antwort:

als das EWärmeG BaWü verordnet wurde (2007), gab es noch keine Referenzberechnungen. Welche Anforderung gemeint ist, können Sie aus dem Verordnungstext leicht herauslesen. Den finden Sie im Internet zum Gratis-download.

Ein kleiner Tipp, vielleicht: die HT´-Anforderung ist vom Baujahr des Gebäudes abhängig

und außerdem von ... bei Wohngebäuden im Sinne von § 4 Abs. 1 die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust nach Anlage 1 Tabelle 1 der
Energieeinsparverordnung in der Fassung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519) ...
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