17.4.2012
Frage:
was muss ich beachten, wenn ich eine Wärmepumpe nicht nur zum Heizen sondern auch zum Kühlen nutzen möchte?
Muss ich ein besonderes Nachweisverfahren in Hinblick auf technische Kühlung wählen oder kann ich diese Option unberücksichtigt lassen?
Wie ist der sommerliche Wärmeschutz zu führen, wenn ich mit der WP im Sommer kühle?
Kann ich eventuell auf Sonnenschutz verzichten?
Wenn ja, wie funktioniert das Berechnungsverfahren?
Antwort:
Wohngebäude mit technischer Kühlung:
Bei Einbau einer technischen Kühlung wählen Sie bitte zu Beginn der Gebäudeberechnung als Nachweisverfahren Monatsbilanzverfahren, Referenzwertverfahren mit technischer Kühlung.
Anschließend geben Sie die Größe der gekühlten Gebäudenutzfläche ein.
Art der Kühlung, sowie Zuschläge zum Primär- und Endenergiebedarf sind im Abschnitt "Anlagen-Aufwandszahl" auf der Seite Haustechnik einzustellen, der QP-Grenzwert wird erhöht.
Der Sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2003 wir mit Hilfe des Sonneneintragskennwerts geführt. Dieser errechnet sich aus der Größe der Fensterfläche, dem Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung sowie der Nettogrundfläche des Raumes.
Weiter Einflussgrößen sind die wirksame Wärmespeicherfähigkeit der raumumschließenden Flächen, die Lüftung, die Fensterorientierung sowie die inneren Wärmquellen, d.h. der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist wie gewohnt zu führen.
Nichtwohngebäude mit technischer Kühlung:
Bei Nichtwohngebäuden mit technischer Kühlung sind im Gegensatz zu Wohngebäuden keine gesonderten Nachweisverfahren zu wählen. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2003 wird wie oben beschrieben geführt.
Die EnEV lässt übrigens auch ingenieurmäßige Verfahren (Simulationsrechnungen) zu, deren Randbedingungen von der DIN 4108-2: 2003 abweichen dürfen.





