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Datum: 25.06.2015

April 2014

Frage:

wir planen gerade ein Gebäude mit den 2 Nutzungsarten in Passivhausstandard. Die Wohnungen werden in Passivhausstandard errichtet.
Aus dem Grund bilanzieren wir nach EnEV 18599. Eine separate Berechnung haben wir in PHPP schon durchgeführt.
Ich will eine Lüftungsanlage mit Luftheizung(elektrisch) bilanzieren.
Ich sehe da keine Nutzwärmebedarfsänderung(8.7) mit Nachheizregister oder ohne.
In der gesamten Bewertung 14.2 ist auch die Heizenergie für die Nachheizung der Lüftung nicht zu erkennen.
Nach DIN 4701-10 ist der Heizenergiebedarf relativ einfach nachweisbar. Man sieht z.B. am Ende eine Meldung „Der Heizwärmebedarf wird durch die Lüftungsanlage gedeckt“.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Zeit nehmen eine Antwort geben würden.

 

Antwort:

Sie sollten zunächst einmal mit einem einzonigen System rechnen, denn Wohngebäude sind immer einzonig zu rechnen. Für die Gewerbeflächen müssten Sie eine separate Berechnung machen, das Treppenhaus gehört zum Wohnbereich. Trennende Bauteile zwischen Gewerbe und wohnen weglassen, da thermisch nicht relevant.
Damit sollte sich das Problem mit dem fehlenden Nutzwärmebedarf für die Lüftungsanlage lösen.
Ihr DÄMMWERK-Support

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