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Datum: 25.06.2015

März 2014

Frage:

bei dem Projekt wird ein Wohngebäude mit 12000 m² Nutzfläche nach DIN 18599 berechnet. Die Berechnung nach DIN 4108-6 kann nur bis 10000 m² geschehen.
Warum kann unter 15.3 Hamburgische Klimaschutzverordnung kein Anforderungswert für Wohngebäude ausgewählt werden? Ist dies nur über die Berechnung nach DIN 4108-6 möglich?
Unter 17.0 wird unter den „Maßnahmen zur Einsparung von Energie“ angegeben, dass der Nachweis über die kleinste U-Wert Unterschreitung nach Abschnitt 2.3 zu führen ist. Jedoch ist in dem Rechenblatt kein Abschnitt 2.3 vorhanden und somit steht in der Zeile des U-Wertes alles auf null. 
Wieso wird beim QP-Wert zwar der Grenzwert und der erzielte Wert angezeigt sowie die Unterschreitung, der Wert aber nicht im Nutzungsanteil berücksichtigt?
Besten Dank

 

Antwort:

zunächst können Sie auch Wohngebäude mit AN > 10000 m² nach DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 berechnen. Sie müssten dann nur entweder
- die Anlagenkennwerte detailliert berechnen oder
- die Tabellenwerte für 10000 m² verwenden.
Mit der zweiten Option liegen Sie auf der sicheren Seite, das sich die Tabellenwerte für AN > 10000 weiter verbessern würden, wenn auch nur geringfügig.
Die Begrenzung der U-Werte gilt meines Wissens nur für Nichtwohngebäude. Die Berechnung kann über "Transferkoeffizienten" in der Hüllflächentabelle zur 18599 zugeschaltet werden.
Wie sich das mit der Hamburger Klimaschutzverordnung verhält, müsste ich nachlesen. Ich meine, dass der Abschnitt 15.3 mit den U-Wert-Begrenzungen ebenfalls nur für NWG gilt.
Ihr DÄMMWERK-Support

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