Februar 2014
Frage:
ich zumindest kenn Sie und Ihr, unser Programm Dämmwerk schon viele Jahre um nicht Jahrzehnte zu sagen. Dampf ablassen ist vielleicht nicht das richtige Wort, aber man hat ja Computerprogramme, um sich von formaler Arbeit zu befreien.
- Solche Arbeiten sind z.B. Grundrechenarten oder auch kompliziertere
- Solche Arbeit ist aber auch das Errichten eines Referenzhauses und
in der EnEV steht ja nicht, dass es nach Anhang C der Norm zu errichten ist…
Allerdings, die Ausschrift „Bitte prüfen Sie die Referenzberechnung“ hielt ich immer für eine juristische Notwendigkeit, aber nicht für ein tatsächliches Erfordernis.
Hier gehen meine Vorstellungen von Programmieren offensichtlich andere Wege als die von kern ingenieurkonzepte…
In der Hoffnung, Sie bleiben mir gewogen und in der Hoffnung Sie nicht allzu lange abgehalten zu haben…
Antwort:
selbstverständlich schätzen wir die Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihre Meinung sehr!
In Sachen Referenzberechnung ist das aber tatsächlich anders, als man denkt. Noch Jahre nach Einführung der einschlägigen Berechnungsvorschriften sind die Angaben der EnEV für die Referenzberechnung nicht in allen Fällen hinreichend. Beiliegend ein Schreiben von
Herrn Prof. Oschatz an Herrn Hegener, das die Situation noch einmal beschreibt.
Zwischenzeitlich wird auch die Einsehbarkeit und Editierbarkeit der Referenzberechnung als Softwarequalität angesehen. Das war seitens des BMUB so nicht gewollt.
Referenzgebäude zu Berechnungen nach DIN V 4701-10 sind eigentlich unproblematisch, jedenfalls wenn man sich innerhalb der Grenzen der tabellierten Werte bewegt. In Ihrem Fall war das nicht so, wenn ich das richtig verfolgt habe.
Ihr DÄMMWERK support





