Februar 2014
Frage:
Wie kann man Wanddurchbrüche in der energetischen Betrachtung berücksichtigen?
Antwort:
in der EnEV und den zitierten Normen finden sich dazu keine Hinweise, vermutlich weil das ein sehr komplexes Thema mit relativ geringer Ergebnisrelevanz wäre. Vorgeschrieben ist derzeit nichts.
Wer es ganz genau haben möchte, könnte örtlich begrenzte Wärmebrücken berechnen, sofern die Wärmebrücken detailliert nachgewiesen werden. Auch über die Luftwechselzahlen kann man nachdenken, wenn ein offener Kamin oder ein Kaminofen eingebaut wird. Da gäbe es die Optionen „Luftwechselzahlen bei Undichtigkeiten“ oder auch die Bilanzierung mit Außenluftdurchlässen (DIN V 18599).





