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Datum: 25.06.2015

Februar 2014

Frage:

zum Problem mit der geänderten Volumenberechnung (BGf-Flächen) in DW
2014, EnEV 4108-6 noch ein paar Fragen, bzw. Anmerkungen:
Dass, wie von Ihnen behauptet, in der EnEV 2014 4108-6 differenzierte
AGf-Flächen benötigt werden, kann ich nicht nachvollziehen, da gibt es
in der Berechnung doch keinerlei Änderung gegenüber der EnEV 2009. Das
mag für die 18599 zutreffen, aber das sollte man doch strikt getrennt
behandeln.
Da die Volumenberechnung im DW 2013 korrekt, direkt aus den Faltflächen
erstellt wurde und jetzt im DW 2014 andere Ergebnisse liefert, ist die
Änderung vom Benutzer nicht ohne weiteres zu bemerken. Ich fürchte dass
viele meiner Kollegen unbemerkt mit falschen Rauminhalten operieren.
Im Faltmodell kann man über den Schalter "99" die BGf-Fläche für jeden
Grundriss festlegen. Mich überrascht, dass diese Festlegung für 18599,
bei der Auswertung EnEV-WG (4108-6) überhaupt berücksichtigt wird. Auch
dann, wenn im nachfolgenden Dialog der Haken bei "Einstellungen 18599
neu" entfernt wird.
Momentan ist mir diese Verhaltensweise sehr recht, da es die einzige
Möglichkeit ist, bei Abzügen in den Grundflächen doch noch ohne
aufwändige händische Korrekturen im Rechenblatt zu einem richtigen
Volumen zu kommen, und das bei jeder Änderung.
Insgesamt sorgt jedoch die Vermischung von Funktionen für 18599 und
4108-6 für unnötige Verwirrung.
Warum bekomme ich bei der Auswertung EnEV-WG (4108-6) in den
nachfolgenden Dialogen, überhaupt eine Einstellung für 18599
präsentiert, die ich nicht einmal zwingend deuten kann? Ich habe mich
doch bereits vorher, eindeutig für eine Auswertung nach EnEV-WG (4108-6)
entschieden?
Mir ist natürlich klar, dass jede Erleichterung für den Benutzer ein
Mehraufwand für den Programmierer bedeutet.
Ich war bisher von Ihrer Software, wegen der guten Nachvollziehbarkeit
der Berechnungen völlig begeistert. Inzwischen hält sich diese
Begeisterung leider in Grenzen.
Als letztes nochmals eine bereits telefonisch mitgeteilte Kleinigkeit.
Nach der Auswertung des Faltmodells landet man regelmäßig im
Arbeitsbereich "Haustechnik 4701-10". Sicher liegt auch hier eine mir
unbekannte Notwendigkeit vor, aber ich würde gerne, wenn möglich ohne
lästige "Umschalterei", nach der Auswertung des Faltmodells, die
Hüllflächentabelle im Bereich "EnEV 4108-6" überprüfen, so wie es
zumindest in der 2013er Version immer war.

Antwort:

das Faltmodell-System ist sehr komplex. Änderungen daran sind quasi nur
durch die Praxis zu validieren, die meisten Auswirkungen einer Änderung
kaum vorhersehbar. Da stecken viele viele Monate konzentrierte Arbeit drin.
Die Änderung der Berechnung der AGf-Flächen ist nur scheinbar auf den
ersten Blick von Nachteil. Wir verwenden jetzt die bereits berechneten
Grundflächen aus den Faltmodellen, was zu richtigen Bezügen für die
Bodenplattenmaße nach DIN V 18599 führt. Man muss nur beachten, dass die
daraus abgeleiteten BGf-Flächen korrigiert werden müssen, wenn die
Faltmodell-Grundflächen mit Abzügen ermittelt wurden, ansonsten nicht.
Ich halte das nach wie vor für die beste Lösung.
Die Faltmodelle können auf verschiedene Art und Weise ausgewertet
werden. Die Auswertungen sind aber unabhängige, editierbare
Nebenrechnungen und dieses System soll nicht geändert werden. Wie ich
schon sagte, es war immer notwendig, die Flächen- und Volumenansätze zu
kontrollieren und ggf. zu korrigieren, weil eine weitergehende,
geometrische Auflösung nicht beschreibbar oder umsetzbar wäre.
Die Menüangebote, die Sie stören und das Umschalten auf die
Haustechnikberechnung ist nicht beabsichtigt / normal. Da müssen Sie mir
einfach genauer erklären, was Sie meinen. Ich habe kaum eine Chance, das
anhand Ihrer Beschreibungen nachzuvollziehen, weder inhaltlich noch
zeitlich.

Ihr DÄMMWERK-Support

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