Februar 2014
Frage:
anbei übersende ich Ihnen meine Anfrage als PDF, wegen der Zeichenformatierung im Text.
Anwenderfrage: Maschinelle Lüftung DIN 4108-6; Hier Festlegung Eingangsparameter Lüftungswärmeverluste < > Zu -u. Abluftanlage nach EnEV
Viele Grüße
Antwort:
Sie haben das ja ganz richtig zitiert, die KfW verlangt immer mindestens EnEV-Standards, wenn nicht gar eigene, verschärfte Werte. Kann sein, dass eine abweichende Berechnung nicht gleich erkannt wird, die Prüfer der KfW arbeiten mit rein statistischen Werten. Das sollte Ihnen aber kein Ruhekissen sein, denn im Sinn der KfW ist das nicht. Die "detaillierte Berechnung" der Luftvolumenströme nach DIN V 4108-6 sollte ausschließlich für energetische Betrachtungen eingesetzt werden, nicht für und KfW-Nachweise.
Darüber hinaus haben Sie die Volumenströme nicht richtig berechnet. V,Zul = V,Abl = 0,4 * VL führt nämlich zu dem Wert 231 m³h, Sie rechnen mit 170, was zu einem n,mech < 0,3 führt.
Man darf, wenn die Umstände es zulassen nach DIN V 4701-10 (nicht nach KfW) den Anlagenluftwechsel auf maximal n,mech = 0,35 reduzieren, erhält dann aber natürlich auch einen kleineren Heizbeitrag. Der Ansatz für n,mech bei der Berechnung der Lüftungswärmeverluste bleibt dann aber konstant, denn das Weniger an mechanischer Lüftung wird dann praktisch durch mehr Fensterlüftung und Undichtheiten (nx) ausgeglichen.
Ihr DÄMMWERK-Support





