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Datum: 25.06.2015

16.5.2012

Frage:
Bei meinem BV (NWG) sind Übernachtungsmöglichkeiten (5 einzelne Doppelbett-Zimmer mit jeweils einem dazugehörigen Badezimmer) vorgesehen. Für die Bäder sind einfache Abluftanlagen über Dach geplant - Luft strömt über das jeweils zugehörige Doppelzimmer nach.
Die Hotel- bzw. Herbergsnutzung stellt flächenmäßig nicht die Hauptnutzung des BV dar, sodass eine Vereinfachung (Ein-Zonen-Modell) nicht möglich ist. Sind in diesem Fall die Doppelzimmer und die jeweiligen Bäder als gesonderte Zonen zu behandeln (Hotelzimmer und WC/Sanitärräume in NWG)? Oder ist in der Zone "Hotelzimmer" lt. 18599-10 schon eine entsprechende Sanitärnutzung berücksichtigt? Wie ist in diesem Fall die Abluftanlage zu berücksichtigen?
Antwort:
wenn Sie einen Blick in die DIN V 18599-10:2007 Tabelle 6 werfen, werden Sie feststellen, dass dort für die Nutzung Hotel in Bezug auf den Nutzenergiebedarf von Trinkwarmwasser noch einmal nach Hotelstandard differenziert (einfach/mittel/Luxus) wird. Ich würde daher keine weiteren Zonen für die Bäder definieren.
Die Eingabe des Warmwasserbedarfs müssen Sie unter Punkt 12.2 Nutzenergiebedarf Warmwasser tätigen.

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