siegessaeule.jpg
 

Datum: 25.06.2015

Dezember 2013

Frage:

anbei eine beispielhafte Gebäudeberechnung aus unserem Hause. In der Rubrik „Fensterflächenanteil“ (EnEV 4108-6) wurde bei der wärmeübertragenden Umfassungsfläche zum Beispiel die Dachterrassendecke und die Bodenplatte nicht mit berücksichtigt. Dadurch ist der Fensterflächenanteil mit über 20 % auch relativ hoch. Die wärmeübertragende Umfassungsfläche integriert normalerweise die komplette beheizte Hülle oder seh‘ ich das falsch?!
Über eine konstruktive Lösung würden wir uns sehr freuen.

 

Antwort:

Der Fensterflächenanteil bezieht sich eigentlich immer auf die Fassadenfläche. Bei Berliner Dächern mit Dachflächenfenstern oder Gauben kann man darüber streiten, ob dann die Fenster und geneigten Dachflächen berücksichtigt werden (dazu gibt es Kommentare, z.B. von Herrn Schettler-Köhler), Bodenplatten und Dachterrassen aber sicher nicht.
Wenn Sie diesen Umstand ignorieren möchten, könnten Sie mit der Anmerkung 98 "beim Fensterflächenanteil berücksichtigen" unter "Diverse" arbeiten.
Ich weiß allerdings, wozu das dienen könnte. Der Fensterflächenanteil war nur in früheren Fassungen der EnEV von Bedeutung.
Ihr DÄMMWERK-Support

← Zurück

© KERN ingenieurkonzepte 2025