Dezember 2013
Frage:
können Sie mir bitte bei der Eingabe eines BHKWs in einem MFH
hinsichtlich der erneuerbaren Energien (EEWärmeG) behilflich sein?
Leider habe ich keine Idee wie ich diese Anlage hier festlegen muss.
Für eine kurzfristige Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Antwort:
das müssten Sie schon etwas genauer beschreiben, insbesondere welches
Berechnungsverfahren Sie anwenden. Am besten, Sie schicken die
Berechnungsdatei (dwe-Datei).
Im Verfahren nach DIN V 4701-10 müssten Sie für die Wärmeerzeugung
"Fernwärme überwiegend aus KWK" einstellen. Zusätzlich ist der
erneuerbare Anteile dieser Fernwärme anzugeben (örtlicher Dialog zum
EEWärmeG).
Einzuhalten wäre §7 des EEwärmeG
§ 7 Ersatzmaßnahmen
(1) Die Pflicht nach § 3 Absatz 1 oder 2 gilt als erfüllt, wenn
Verpflichtete
1. den Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent
...
b) unmittelbar aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) nach
Maßgabe der Nummer VI der Anlage zu diesem Gesetz
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