Dezember 2013
Frage:
ich will Ihre Zeit nicht übermäßig beanspruchen, aber ich habe beim
aktuellen Projekt das Problem, das entgegen einer ersten Berechnung nun
das EEWärmeG nicht mehr erfüllt ist.
Deshalb noch eine letzte Frage: Wird die Wärmerückgewinnung der
RLT-Anlage hier als Ersatzmaßnahme berücksichtigt?
Mit freundlichem Gruß
Antwort:
Für Berechnungen nach DIN V 18599 finden Sie zu diesem Problem den
folgenden Hinweis:
"Der Energieertrag aus Abwärmenutzung kann durch eine Vergleichsrechnung
ohne Wärmerückgewinnung (Gebäudeberechnung ohne WRG) sowie
anschließender Differenzbildung zur aktuellen Berechnung ermittelt werden.
Für die komplexe Berechnungsaufgabe steht derzeit keine automatisierte
Programmroutine zur Verfügung."
Man kann die durch WRG eingesparte Energie über eine Vergleichsrechnung
(mit WRG) bestimmen.
Bei Berechnungen nach DIN V 4701-10 geht das im Prinzip genauso. Sie
müssten eine Vergleichsberechnung in eigener Regie anfertigen und die
festgestellten "Einsparungen" manuell eingeben (örtliche Eingabeoption).
Ihr DÄMMWERK-Support





