11.6.2012
Frage:
Es soll ein Gebäude nach dem KfW Programm 151 (Einzelmaßnahmen) saniert werden. Für die Wärmedämmung der Dachflächen ist ein U-Wert von < 0,14 w/m²K vorgeschrieben. Im Dachboden (Wäschetrockenflächen, Mieterkammern) sind Dachheizzentralen untergebracht. Durch den Bauherren ist eine Geschossdeckendämmung und eine Aufsparrendämmung vorgesehen. Wie wird bei einen Einzelbaunachweis die hier resultierende U-Wert berechnet?
Antwort:
Wie Sie die bauliche Situation schildern, scheint das Dachgeschoss nicht beheizt zu sein.
Wenn das der Fall ein sollte, stellt die oberste Geschossdecke die Systemgrenze dar und müsste demnach nach Renovierung einen U-Wert von 0,14 w/m²K aufweisen.
Für die Dachflächen bestehen in diesem Fall keine Anforderungen.
Nachtrag vom User - 12.12.2012:
Auch für mich ist das in erster Linie eine Frage der Systemgrenze. Auf dieses Problem bin ich auch schon gestoßen. Wird ein Spitzboden nicht beheizt, herrscht dort nach der Steildachdämmung bis oben ja trotzdem eine höhere Temperatur im Winter als vorher. Somit würden die Wärmeverluste des darunter liegenden Dachgeschosses vor allem bei wenig gedämmter trennender Geschossdecke nach der Maßnahme sicher geringer ausfallen. Gerade in Ihrem Falle, iBL, dürften ja zusätzlich die Heizzentralen im Dachboden durch ihre Wärmeverluste die Temperatur noch weiter erhöhen. Da sehe ich nach DIN aber auch keine Chance, diese Verbesserung in die Bilanz einzubeziehen. Oder ...
Vielleicht hat jemand Erfahrung damit, wie sich folgendes Vorgehen in der rechnerischen Bilanz auswirkt: Man definiert den Dachboden als mitbeheiztes Volumen (fraglich natürlich, wie man das begründet)und profitiert unabhängig von einer Dämmung der obersten Geschossdecke jetzt von der Aufsparrendämmung bis zur Dachspitze. Auch die Heizzentralen werden nun günstiger bilanziert, weil sie im beheizten Bereich stehen.
In meinem Fall besteht die obere Systemgrenze des beheizten Dachgeschosses aus einem Teil des Steildachs und dann der obersten Geschossdecke. Bei nachträglicher Dämmung müsste man - bei Ausschluss des Spitzbodens - den Anschluss der Dichtungsebene Decke-Dach bewerkstelligen, was ich mir äußerst schwierig vorstelle. Auch in diesem Punkte würden mich Praxiserfahrungen anderer interessieren.





