November 2013
Frage:
ich habe das o.a. Modul in Verwendung.
Folgende Frage zur Zulässigkeit der berechneten Ergebnisse bei dem öffentlich-rechtlichen EnEV 2009 Nachweis:
<!--[if !supportLists]-->1) <!--[endif]-->Ist die angezeigte Innentemperatur die nach DIN 4108-2:2013-02 nachweispflichtige „operative Innentemperatur“?
Darf ich die berechneten Ergebnisse für den öffentlich-rechtlichen Nachweis verwenden?
Danke.
Antwort:
die in der Grafik angezeigte Innentemperatur entspricht der Lufttemperatur, die Verlauf der operativen Temperatur wird im Stundenprotokoll dargelegt. Die Berechnung der Übertemperaturgradstunden erfolgt anhand der operativen Temperatur.
Die aktuelle EnEV 2009 verweist statisch auf die 4108-2:2003. Daher sehe ich den Nachweis im Rahmen der EnEV mit der Thermischen Simulation i.V. mit den Randbedingngen nach 4108-2:2013 als nicht anwendbar. Erst die kommende EnEV wird höchstwahrscheinlich auf die Neufassung der Norm verweisen.
Andererseits besteht die allgemeine Verpflichtung nach den aktuellen Regeln der Technik zu rechnen.
Ihr DÄMMWERK-Support





