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Datum: 25.06.2015

November 2013

Frage:

bei der Berechnung eines Wohngebäudes nach DIN V 18599 ist uns aufgefallen, dass für die Luftförderung kein Energiebedarf berechnet wird. Es handelt sich um eine dezentrale Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung (75%) und DC-Ventilatoren.
Auch für das Referenzgebäude wird kein Energiebedarf für die Luftförderung berechnet. Allerdings existiert dort der Berechnungspunkt "8.0 Wohnungslüftung" den es in der Gebäudeberechnung nicht gibt.
Haben Sie vielleicht eine Idee, wie die genannte Lüftungsanlage am besten eingeben kann? Wir bitten um eine möglichst schnelle Rückmeldung, da bei diesem Projekt heute bereits eine Abgabe ansteht.
Vielen Dank!

 

Antwort:

für Wohngebäude gibt es eigentlich nur Wohnungslüftungsanlagen. Wir haben die Funktion "RLT" nicht gesperrt, weil erstens die Definition "Wohngebäude" weich ist und zweitens weil wir zum Teil kreative Anwender haben, die auch einmal gegen die Norm rechnen möchten. Wenn Sie die Option "RLT" zusammen mit einem Wohngebäude verwenden, begeben Sie sich auf unsicheres Terrain. Dann müssen Sie auf jeden Fall die nötigen Parameter bedienen (z.B. fehlen bei Ihnen die Nutzungsstunden) und die Ergebnisse mit entsprechendem Vorbehalt behandeln.
Ventilatorstrom ist definitionsgemäß Hilfsenergie!
Ihr DÄMMWERK-Support

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