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Datum: 25.06.2015

November 2013

Frage:

in der Anlage ein Projekt zur DIN 18599. Bei dem Nachweis für das
EEWärmeG kommen immer wieder unterschiedliche Ergebnisse vom Programm.
Ist die Einstellung im Projekt so richtig?

 

Antwort:

Was heißt, es kommen unterschiedliche Ergebnisse vom Programm? Sie
meinen, wenn Sie Einstellungen ändern? Das ist normal.
In der Gebäudeberechnung, die Sie mir geschickt haben, ist z.B.
angekreuzt, dass bei der Ersatzmaßnahme "Einsparung von Energie" die
QP-Unterschreitung nicht berücksichtigt wird. Das sollten Sie nicht tun,
denn im EEWärmeG steht geschrieben:
Maßnahmen zur Einsparung von Energie gelten nur dann als Ersatzmaßnahme
nach § 7 Absatz 1 Nummer 2, wenn damit bei der Errichtung von Gebäuden
a) der jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs und
b) die jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen
an die Wärmedämmung der Gebäudehülle
nach der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung um
mindestens 15 Prozent unterschritten werden.
Warum die Option überhaupt angeboten wird? Vermutlich auf Drängen eines
hartnäckigen Anwenders, siehe örtliche Erläuterung dazu.
Die Formulierung "die zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung
der Gebäudehülle nach der Energieeinsparverordnung" bedeutet für NWG,
dass die kleinste U-Wert-Unterschreitung maßgebend ist. Wahrscheinlich
war das nicht so gemeint (nicht bedacht) und wurde auch korrigiert, wenn
ich mich nicht irre. Sinnvoller wäre hier die Unterschreitung des
HT´-Wertes, wie sie auch für Wohngebäude gilt. Diese Option wird
alternativ angeboten.
Ihr DÄMMWERK-Support

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