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Datum: 25.06.2015

01.01.2013

Frage:
Bei einem laufenden Projekt (Wohngebäude nach ENEV 4108-6) stellt sich für uns die Frage wie
a) der Einsatz eines BHKW eingerechnet werden kann
b) der Einsatz einer sog. Frischwasserstation bilanziert werden kann.

Antwort:
das BHKW geben Sie als Nah- und Fernwärme ein.
Der Einsatz einer Frischwasserstation wird bislang sowohl in der DIN 4801-10 als auch in der DIN V 18599 nicht dezidiert erwähnt; das bedeutet, Sie sollten die Anlage nach EnEV Anlage 1 Nr. 2.1.3 abbilden. Sie müssen, bzw. dürfen die Anlage mit ähnlichen Komponenten, die in den o.g. DIN-Normen definiert sind, abbilden. Das ist nicht ganz einfach.
Mein Vorschlag:
Die Eingabe eines Warmwasserspeichers mit Warmwasserwasserverteilung mit Zirkulation sowie den Anschlussleitungen. Die Heizwärmeverteilung streichen Sie.

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