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Datum: 25.06.2015

Oktober 2013

Frage:

Könnten Sie bitte meine Eingaben zur Lüftung mit WRG prüfen. Der Bauherr hat mit dem Programm von Eder gegengerechnet und Werte für kfw 70 ermittelt.
Vielen Dank

 

Antwort:

wenn Sie eine Lüftungsanlage mit WRG nach DIN V 4701-10 berechnen, müssen Sie die WRG auf der Berechnungsseite EnEV 4108-6 auf 0 setzen. Man kann zwar die WRG bereits bei den Lüftungsverlusten bilanzieren, wie Sie das gemacht haben, muss dann aber die Eingangswerte für die 4701-10 zurückrechnen und die Lüftungsanlage dort detailliert berechnen.

Sie haben da ein solides Gebäude, das aber nicht KfW 70 tauglich ist. Nur mit

Lüftungsanlage, ohne Solarthermie oder Wärmepumpe geht da nichts.
Ihr DÄMMWERK-Support

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