Oktober 2013
Frage:
anbei schicke ich Ihnen eine Berechnung zum Nichtwohngebäude Verwaltungsteil. Besonderheit ist jetzt, dass eine Großteil der Heizenergie aus der Abwärme der Großkälteanlage der Industrie zum beheizen des Verwaltungsteils nutzbar gemacht wird. Vom Anlagenbauer habe ich folgenden Energiegewinn erhalten:
anbei die KWH/Monat was aus der WRG zur Verfügung gestellt werden kann. (Unter der Annahme das die CA/ULO Kühlräume nach Angabe der OGA fast ganz jährlich genutzt werden.)
Die Heizung wird durch ein Brennwertgerät unterstützt. Wie kann ich das im Wärmeschutznachweis nach 18599 richtig erfassen.
Antwort:
Prozesswärmenutzung ist kein Gegenstand der EnEV. Das bedeutet, Sie müssen Ihr Gebäude EnEV-konform ohne Prozesswärmenutzung konzipieren.
Abwärme kann durch eine WRG in der RLT-Anlage oder eine Abluft-Wärmepumpe genutzt und bilanziert werden. Außerdem kann Abwärme aus Kühleinrichtungen bei Lebensmittelmärkten über die Zonenrandbedingungen berücksichtigt werden (über die internen Wärmegewinne). Das trifft bei Ihnen alles nicht zu.
Sie sollten also Ihr Gebäude konzipieren, als ob es keine Abwärmenutzung aus der Großkälteanlage gibt. Im Betrieb sieht das später ggf. anders aus. Ob man wegen der erwarteten Prozesswärmeeinspeisung die Heizungsanlage kleiner dimensionieren sollte, müssen Sie selbst entscheiden. Was passiert, wenn die Prozesswärme einmal nicht zur Verfügung steht?
Wenn Sie uns Berechnungsdateien schicken, die bitte immer in ein zip-Archiv (oder ähnlich) verpacken!
Ihr DÄMMWERK-Support





