Oktober 2013
Frage:
gem. Ihren Hinweisen zu o. g. Berechnung wurde das BHKW nur im Nahwärmenetz KWK berücksichtigt. Wie ist mit der fehlenden Stromgutschrift in der Bilanz umzugehen? Das Ergebnis fällt auch leider nicht so positiv aus, das das EEWärmeG erfüllt wird. Vielleicht haben Sie noch einen Tipp zur Verbesserung. Im Anhang die Berechnungsdatei.
Vielen Dank!
Antwort:
so, wie Sie das gerechnet haben, ist das OK. Der BHKW-Bonus kommt über den fp-Faktor für die Fernwärme in die Berechnung. Wenn Sie im Abschnitt EEWärmeG noch eine Angabe für den erneuerbaren Anteil der Fernwärme machen, wird auch dieser Nachweis funktionieren.
Aber Sie können natürlich auch eine lokale BHKW-Anlage im Abschnitt 14 berechnen. Sie erhalten dann eine Stromgutschrift und der Energiebedarf des Stromerzeugers wird unter Berücksichtigung der im Gebäude genutzten Abwärme ermittelt. In solchen Fällen rechnen Sie nach DIN V 18599:2007 mit einem normalen, konventionellen Kessel, als ob kein BHKW vorhanden wäre. Den Kassel brauchen Sie auch wirklich, denn BHKW-Anlagen arbeiten nur rentabel, wenn sie kontinuierlich (mit Vollgas) betrieben werden. BHKW´s sind für Spitzenbelastungen nicht geeignet.
Ihr DÄMMWERK-Support





