siegessaeule.jpg
 

Datum: 25.06.2015

Oktober 2013

Frage:

anbei eine Projektdatei, mit der Bitte bezüglich dem EWärmeG BaWü um Aufklärung.
Meine Fragen hierzu:
...
- Wie kommt die Berechnung bei „Ersatzmaßnahme“ … auf den HT-Wert 0,535?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

 

Antwort:

der HT´-Grenzwert für den Nachweis nach EWärmeG BaWü ist der zulässige HT-Wert nach EnEV 2007.

Er wird berechnet mit zul. Grenzwert = 0.3 + 0.15 / (A/V), min 0.44, max 1.15.


Ihr DÄMMWERK-Support

← Zurück

© KERN ingenieurkonzepte 2025