Oktober 2013
Frage:
anbei eine Projektdatei, mit der Bitte bezüglich dem EWärmeG BaWü um Aufklärung.
Meine Fragen hierzu:
...
- Wie kommt die Berechnung bei „Ersatzmaßnahme“ … auf den HT-Wert 0,535?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Antwort:
der HT´-Grenzwert für den Nachweis nach EWärmeG BaWü ist der zulässige HT-Wert nach EnEV 2007.
Er wird berechnet mit zul. Grenzwert = 0.3 + 0.15 / (A/V), min 0.44, max 1.15.
Ihr DÄMMWERK-Support





