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Datum: 25.06.2015

13. März 2025

Frage:

Wie kann ich Etagenheizungen bzw. Gasetagenheizungen als Heizwärmeerzeuger eingeben?

 

Antwort:

Die alte Auswahl der Gasetagenheizung unter BMVBS-L als "wohnungszentrale Heizwärmeerzeuger" ist eine Option die der Berechnung nach
DIN 4701-10 entstammt, in DIN V 18599 gibt es keine vergleichbare Eingabemöglichkeit, vielleicht hat man das heraus genommen, weil im Nachweis
sowieso das ganze Gebäude betrachtet werden soll.
Zwei Möglichkeiten des Vorgehens ergeben sich hier:
1)entweder man gibt eine Heizung für das gesamte Gebäude ein und vereinfacht die Betrachtung auf diese Art
oder
2)Sie splitten das Ganze in mehrere Heizbereiche auf (Abschnitt 13.2) und geben jedem seinen eigenen Erzeuger.
Um sich über die Höhe der möglicherweise höher ausfallenden Verluste durch einzelne Erzeuger Klarheit zu verschaffen, sollten eine Vergleichsrechnung gemacht werden.

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