03.01.2013
Frage:
Wie wird denn bei Nichtwohngebäuden nach DIN 18599 eine solare Heizungsunterstützung
und Fernwärme in den EnEV Nachweis eingebaut, um das EEWärmeG zu berücksichtigen?
Antwort:
bitte geben Sie unter Punkt 13.2 zwei Versorgungssysteme für den zu versorgenden Bereich bzw. Zonen ein. Und wählen jeweils Teilversorgung der Zonen. Für den zweiten Bereich (solare Heizunterstützung) setzen Sie beispielsweise 20 %e Teilversorgung an und für den ersten mit Fernwärme versorgten dann 80%ige Teilversorgung.
Nun haben Sie die Möglichkeit, unter Punkt 13.8: „solare Heizungsunterstützung“ die Solaranlage für den Heizbereich 2 einzugeben und unter Punkt 13.10 die Fernwärme für den Heizbereich 1.
Das EEWärmeG berücksichtigen Sie unter Punkt 17.0. Dort müssen Sie den Anteil erneuerbarer Energie für die Fernwärme eintragen, die Sie vom örtlichen Anbieter erfragen können.





