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Datum: 25.06.2015

August 2013

Frage:

ich bearbeite gerade den Wärmeschutznachweis für ein Nichtwohngebäude mit mehreren Geschäften.

Unter anderem soll hier eine Kühlung eingebaut werden. Nach Rücksprache mit dem Haustechniker müsste der Anteil der Kühlung aber wesentlich höher sein und auch im Nachweis des EEWärmeG (50 % über erneuerbare Energien) auftauchen.

Ich probiere schon seit mehreren Tagen das Problem zu lösen, finde aber derzeit keine Lösung. Daher erhalten Sie anbei das Projekt mit der Bitte sich die Unterlagen einmal anzuschauen und mich einmal anzurufen bzw. mir eine E-Mail zu schreiben.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

 

Antwort:

in Ihrem wesentlichen Gebäudeteil "Gewerbe" mit ANGF > 7.000 m² fällt ein Kühlenergiebedarf von etwa 175.000 kWh/a an. Für die Kälteerzeugung benötigen Sie etwas über 50.000 kWh Strom. Was soll da fehlen?

Den zweiten, gekühlten Bereich (Gastronomie) haben Sie nicht vollständig zugeordnet. Dort müssen Sie die Angaben "mit Kälte versorgte Zonen" ergänzen bzw. bei separater Bilanzierung dieser Zone alle nötigen Parameter einstellen.

Beim EEwärmeG müssen Sie im örtlichen Dialog unter "nicht berücksichtigen" alle Kontrollkästchen leeren. Eigentlich haben Sie das schon korrekt gemacht.

Ich bin von Ihrer Berechnung "Wärmeschutz_Änderung" ausgegangen.

Ihr DÄMMWERK-Support

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