18.7.2012
Frage:
Ich möchte gerne bei einer Sanierung eines Fachwerkhauses, Einfamilienwohnhaus, einen Wärmebrückenzuschlag von nur 0,05 einsetzen, obwohl es eigentlich 0,15 sein müsste, um KfW 70 zu erreichen.
Ich habe noch nie einen Gleichwertigkeitsnachweis gerechnet. Die Innenwände sollen gemauert werden, die oberste Geschossdecke ist eine Holzbalkendecke, die zum nicht ausgebauten Dach von oben und zwischen den Balken gedämmt wird. Die vorhandene Kellerdecke zum nicht beheizten Keller ist thermische Grenze und wird ebenfalls von oben gedämmt.
Habe ich Chancen? Kann mir jemand mit Erfahrung sagen, was ich tun könnte?
Antwort:
Ihr Vorhaben ist äußerst ambitioniert.
Bei Sanierungen setzen viele Ihrer Kollegen generell nur 0,1 W/ m²K als Wärmebrückenzuschlag an.
Werfen Sie mal einen Blick in Beiblatt 2 der DIN 4108, in dem die Wärmebrücken aufgeführt sind. Ob Sie die Gleichwertigkeit erreichen können Sie am besten beurteilen. Ich selbst zweifele eher daran, kenne jedoch die Ausführungsdetails nicht.





