Juli 2013
Frage:
ich berechne ein WG nach 4108/4701. Nach Eingabe des Gebäudes erzeuge
ich das Referenzgebäude (das klappt). Wenn ich wieder in die eigentliche
Berechnung zurück wechsle, werden die Werte des Referenzgebäudes nicht
übernommen. Überweise fragt das Programm ob ich die Referenzwerte
übernehmen möchte. Wie kann ich die Werte übernehmen?
2. Frage: Habe Sie Erfahrung wie Abwärmenutzung eines Rechenzentrums
berücksichtigt werden kann (welcher Primärenergiefaktor angesetzt werden
muss)?
Antwort:
es ist eigenartig, dass die Referenzberechnung "verloren" gegangen ist.
Sie können aber im Abschnitt "EnEV-Nachweis" jederzeit eine (andere)
Referenzberechnung explizit auswählen (über Höchstwert).
"Prozesswärme" ist allgemein nicht Gegenstand der EnEV-Bilanzen. In den
18599-Berechnungen gibt es eine Nutzungsrandbedingung "Serverraum", die
mit vielen internen Gewinnen ausgestattet ist. Der Heizwärmebedarf sinkt
damit quasi auf 0, allerdings nur für den Serverraum selbst. Die
sommerlichen Wärmelasten steigen (Kühlenergiebedarf).
Die Berechnungen nach DIN V 4108-6 sind nur für Wohngebäude gedacht.
Sicher kann man aber auch dort an den "internen Wärmegewinnen" drehen.
Ohne Deckung durch die Norm, versteht sich.
Ihr DÄMMWERK-Support





