19.06.2013
Frage:
ich habe eine Frage bezüglich den Rohrleitungslängen bei der Berechnung für Wohngebäude. Dort sollen auch die Anforderungen für ein Kfw-Effizienzhaus 70 eingehalten werden.
Nun erscheint bei der Eingabe der Leitungslängen für TWW folgender Hinweis:
Hinweis 715
Nach Entwurf EnEV 2013/2014 sind die Leitungslängen für die Referenzberechnung Wohngebäude nach DIN V 4701-10:2003 Tab. 5.1-2 (Warmwasser, zentral) und Tab. 5.3-2 (Heizung) anzunehmen.
Diese Regelung wird auch für KfW-Effizienzhäuser ab dem 1.6.2013 verbindlich.
Ich konnte auf der Webseite der Kfw diesbezüglich keine Erläuterung finden.
Des Weiteren habe ich vom TGA-Fachplaner angaben zu den Rohrleitungslängen bekommen. Diese kann ich für den Nachweis nahc EnEV ansetzten.
Muss ich nun für die Kfw-Anforderungen mit dem anderen Verfahren zur Bestimmung der Leitungslängen rechnen?
Oder kann ich auch die TGA angaben benutzen?
Über eine schnelle Rückmeldung freue ich mich, da das Projekt zeitnah fertiggestellt werden soll.
Antwort:
ich denke diese Angaben gelten nur für das Referenzgebäude.
Im nachzuweisenden Gebäude können Sie mit den realen Leitungslängen rechnen.
Bitte beachten Sie hierzu die technischen FAQ der KfW.





