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Datum: 25.06.2015

27.06.2013

Frage:

ich bitte um Hilfe für ein Verwaltungsgebäude (Nachweis nach DIN 18599), das allseitig eine Glasdoppelfassade erhalten soll. Wie ist damit zu verfahren? Sollen Fassaden bezogene Faltmodelle erzeugt und als Zone deklariert werden? Gibt es ein Beispiel ?
Die Angaben zur GDF in der Parametertabelle (Tageslichtparameter) beziehen sich doch sicher nur auf die äußere Glasebene. Wie erfolgt die Zuordnung zur dahinterliegenden Außenwand-Fensterfassade?

Antwort:

eine durchgehende Bilanzierung für Gebäude mit Glasdoppelfassaden gibt es derzeit nicht.
Sie müssten zunächst mit der Außenwand-Fenster-Fassade rechnen.
- die Wärmeverluste der thermischen Hülle
- die Lüftungswärmeverluste
- die solaren Gewinne und
- die Tageslichtparameter
können dann mit speziellen GDF-Parametern modifiziert werden.

Für die Transmissionswärmeverluste gibt es diverse Bauteilroutinen (Vorhangfassaden, Wärmeverluste zu unbeheizten Räumen) oder Minderungsfaktoren für Glasvorbauten in der Hüllflächentabelle. Bei den Lüftungswärmeverluste (örtliche Menüoption) kommt es ganz auf die Durchlüftung des Glasvorbaus an. Zur Reduzierung der solaren Gewinne müssten Sie den Luftraum als eigene Zone "unbeheizter Glasvorbau" definieren oder die g- und FF-Werte geeignet reduzieren. Für die Tageslichtversorgung gibt es spezielle Minderungsfaktoren. Ein Brechnungsbeispiel können wir derzeit nicht anbieten.
Insgesamt eine etwas aufwändigere Aktion.

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