Juni 2013
Frage:
Besteht die Möglichkeit ein gemischt genutztes Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) in einer Berechnung zu berücksichtigen. ( Faltwerk?)
Antwort:
gem. § 22 EnEV müssen Sie für gemischt genutzte Gebäude zwei Ausweise erstellen. Einen für Wohngebäude und einen für Nichtwohngebäude. Es sei denn der Anteil ist der einen Nutzung ist unerheblich. Die Auslegung XI-27 zu § 22 EnEV Abs. 2 definiert unerheblich mit < 10 %.





