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Datum: 25.06.2015

Juni 2013

Frage:

Besteht die Möglichkeit ein gemischt genutztes Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) in einer Berechnung zu berücksichtigen. ( Faltwerk?)

Antwort:

gem. § 22 EnEV  müssen Sie für gemischt genutzte Gebäude zwei Ausweise erstellen. Einen für Wohngebäude und einen für Nichtwohngebäude.  Es sei denn der Anteil ist der einen Nutzung ist unerheblich. Die Auslegung  XI-27 zu § 22 EnEV Abs. 2   definiert unerheblich mit < 10 %.

 

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