Mai 2013
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren, kann bei einer Wärmebrückenberechnung der Hohlraum in einem Rollladenkasten entsprechend DIN ISO 10077-2, "Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen", Abs. 6.4.1 als leicht belüfteter Hohlraum angesehen werden? Ich bitte um eine Klärung und bedanke mich schon jetzt für Ihre Mühe.
Antwort:
um den Hohlraum in einer Wärmebrückenberechnung darzustellen, gibt es verschiedene Denkmodelle. Eine wäre ein geschlossener, nicht beheizter Luftraum (Baustoffdatenbank -> Luftschichten -> Nischen ...). In solchen Lufträumen wird mit Übergangswiderstand an den Begrenzungsflächen = 0.17 und einem kleinen R-Wert (lambda = 100) gerechnet. Das kommt relativ nahe an die Berechnung innenliegender, nicht belüfteter Hohlräume heran. Alternativ kann man mit einer, zur Außenluft hin offenen Nische rechnen. In diesem Fall wird der Hohlraum mit Außenluft geflutet, die äußeren Begrenzungen haben dann keine thermische Funktion mehr. Da durch die Rollladen- und Gurtführung Luft in den Rollladenkasten gelangt, wird real ein teilbelüfteter Hohlraum entstehen. Den kann man nicht direkt berechnet werden sondern nur mit einer der o. g. Modelle abschätzen. Die Einschätzung nach dem von Ihnen zitierten Absatz aus der EN ISO 10077-2 halte ich ebenfalls für möglich, auch wenn dieser Hohlraum deutlich größer als 10 mm ist. Laut DIN 4108-2 sind bei der energetischen Bilanzierung alternativ erlaubt: - pauschaler Wärmebrückenzuschlag für Rollladenkästen - U-Wert laut Herstellerangabe bezogen auf die Ansichtsfläche der Rollladenkästen (Wandflächen entsprechend reduzieren). Ihr DÄMMWERK-Support





