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Datum: 25.06.2015

Mai 2013

Frage:

das Problem liegt nicht bei der DENA-Software, sondern beim Datenexport dorthin. In Ihrem Programm unter Punkt 5.14.2 ist der PV-Anteil richtig berücksichtigt, in Punkt 14.4.4, woraus der Export zum DENA-Programm erfolgt, dagegen nicht mehr. Warum ist das so? Mir ist durchaus bewusst, dass ich in der Druckapplikation Zahlen ändern kann. Ich möchte lediglich wissen, ob es sich hier um einen Fehler bei der Datenübergabe handelt, oder ob es eine rechtliche Grundlage bezüglich des Ausweises gibt, die von der des Nachweises abweicht.

 

Antwort:

Das Problem bei der Datenübergabe an die dena-Schnittstelle ist, dass die Werte aus der Tabelle 5.14.4 übergeben werden müssen, also Nutz-, End- und Primärenergiebedarf nach Prozessbereichen. Die Summierung der Werte erfolgt später in der dena-Druckapplikation, die übrigens schon lange nicht mehr aktualisiert wurde. Die Bilanzierung von Photovoltaikstrom kam sowieso nur auf europäischen Druck zustande und das war nach Erscheinen der Druckapplikation. Von daher würde mich interessieren, wir das von anderen Softwareherstellern übergeben werden soll. In das existierende Übergabesystem passt die Photovoltaik nicht hinein, eine Verrechnung mit irgend einer anderen Größe halten wir nicht für sinnvoll. Ehrlich gesagt gehört Photovoltaikstrom in den meisten Fällen auch nicht in den Energieausweis eines Gebäudes. Sie haben beispielsweise Ihren Stromertrag mit dem Strombedarf für Beleuchtung verrechnet. Wie soll das zeitlich gehen? Bleiakkus? Real speichern Sie den Strom in das öffentliche Netz ein, lassen ihn von den Stromkunden kräftig subventionieren und möchten dann noch eine Gutschrift für den Energieausweis. Genau das möchte der Gesetzgeber verhindern. Ihr DÄMMWERK-Support

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