04.03.2013
Frage: Ich habe eine generelle Frage zur Anwendung von Haustechnikeinheiten. Gilt die Dämmung von Heizleitungen und Trinkwasserspeichern als ausreichend für die Annahme, dass diese sich in der thermischen Hülle befinden, oder muss der Haustechnikraum gedämmt werden? Für eine zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden. Antwort: als thermische Hülle versteht man m.E. die Grenze zwischen beheizten Räumen und der unbeheizten Umgebung (Außenluft, Erdreich, Keller). Dass die unbeheizte Umgebung qualitativ unterschiedlich sein kann, lässt sich über die Fx-Werte darstellen. Wenn man Zuleitungen in einem unbeheizten Keller hat, sind diese außerhalb der thermischen Hülle, auch wenn sie gedämmt sind. Vergleichen Sie hierzu auch Hinweis 23 (auf der Seite 4701, wenn Sie die Verteilung detailliert eingeben): „Hinweis 23: DIN V 4701-10 unterscheidet nach außen- und innenliegenden Strangleitungen, EPHW (Energiepass Heizung/Warmwasser, IWU) nach außerhalb, teilweise innerhalb oder innerhalb angeordneter Verteilung, EPHW vernachlässigt die Wärmeverluste der Anbinde- und Strangleitungen."





