April 2013
Frage: ich bin leider immer noch der Meinung, dass Kompressionskältemaschinen für das EEWärmeG 2011 nicht angesetzt werden können. Im Anhang habe ich ein Interview mit einem Referenten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beigefügt, aus dem hervorgeht, dass Kompressionskältemaschinen nicht angesetzt werden können (siehe Markierung im Anhang). Wenn Sie diese Meinung nicht teilen, schicken Sie mir doch bitte belastbare Quellenangaben. Ein Fehler an dieser Stelle hat mitunter die nicht Einhaltung des EEWärmeG zur Folge. Über eine Rückmeldung, wie Sie zukünftig mit dem Thema umgehen, würde ich mich sehr freuen. Antwort: zu diesem Thema mussten wir leider schon endlose Diskussionen führen und viele Berechnungsoptionen vorsehen. Das EEwärmeG ist in diesem Punkt leider nicht eindeutig. Klar ist, dass Kälteenergie aus erneuerbaren Ressourcen, wie z.B. Grundwasser oder Erdreich angesetzt werden dürfen. Kommentare und andere Verlautbarungen von offiziellen Stellen haben keinen normativen Charakter, sondern sind Einzelmeinungen. Die können wir beim besten Willen nicht zur Grundlage unserer Programmierung machen. Bei den Kältesystemen kommt hinzu, dass die im Gebäude verbrauchte Energiemenge nicht so eindeutig zu ermitteln ist, weil der Kältebedarf auch teilweise oder gar nicht bedient werden kann. Es gibt daher zwei Methoden, die für Klimakälte benötigte Energiemenge auszurechnen und zwar als Summe aus der Endenergie und der genutzten Umweltenergie oder als Nutzwärmebedarf der Erzeugung. Die genutzte Umweltenergie wird aus der Differenz "Kälteabgabe - Endenergiebedarf" berechnet. Sie müssten über "nicht berücksichtigen" im örtlichen Dialog gehen und dort die Umweltenergien abschalten, die Sie nicht bilanzieren möchten bzw. dürfen. Das kann man einzeln nach Prozessen und Zonen machen. Zusätzlich gibt es die optionale Einstellung "Energiebedarf aus Erzeugernutzkälteabgabe". Den Rest legen wir in Ihre verantwortungsvollen Hände. Ihr DÄMMWERK-Support





