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Datum: 25.06.2015

März 2013

Frage: Ich habe eine Frage zum n 50 – Wert bei Zu- und Abluftanlagen. Nach EnEV darf die Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1 nicht überschreiten. Der Info- Hinweis im Dämmwerk-Programm für Effizienzhäuser, betrifft die KfW FAQ für Sanierungsvorhaben. Welchen Wert nimmt man denn für ein geplantes EFH mit ZU- und Abluftanlage an? Darf man mit den 1,0 rechnen oder muss man den Maximalwert von 1,5 aus der EnEV einsetzen? Antwort: der KfW-Sonderfall ist ja auf Bestandsgebäude / Sanierungsvorhaben beschränkt. Will heißen, wenn man eine bestehende, undichte Gebäudehülle hat, darf man nicht die volle WRG bilanzieren. In solchen Fällen müssten Sie den WRG-Grad manuell ändern. Ich halte es für ziemlich problematisch, wenn nun auch noch die KfW eigene Regeln aufstellt. Wir konnten uns derzeit aber nicht dagegen wehren. Ihr DÄMMWERK-Support

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