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Datum: 25.06.2015

Februar 2013

Frage:
Hallo liebe Supportmitarbeiter,
bei den anliegenden Gebäude soll der Dachs-Sterlingmotor zur Anwendung kommen. Wo muss ich welche Angaben in die Berechnung eingeben?
Der Sterling Motor soll mit großem Pufferspeicher kombiniert werden.
Ferner reicht die Leistung des BHKW nicht aus und ein zusätzlicher Brennwertkessel wird benötigt. Soll der Brennwertkessel als erstes oder als 2. Heizwärmeerzeuger eingetragen werden?
Wird das BHKW auch noch unter Punkt 14 eingetragen?
Es ist zusätzlich noch eine PV-Anlage geplant. Diese kann ich dann unter punkt 14 eingeben?
Vielen Dank für die Mühe bei der Beantwortung meiner Fragen.
Antwort:
abgesehen von den Wärmespeichern ist das BHKW soweit richtig eingegeben. Es ist etwas komisch, bei einem so großen Gebäude eine BHKW-Anlage mit 1 kW elektrischer Leistung zu bilanzieren. Außerdem scheint mir der Wärmebedarf deutlich zu gering, das habe ich aber nicht geprüft (z.B. kann eine Bodenplatte mit U = 0.14 niemals noch zusätzlich eine Randdämmung aufweisen; diese Bodenplatte ist gedämmt und in sofern "ohne Randdämmung" zu bilanzieren). Das müssen Sie bitte überprüfen.
Die BHKW-Bilanzierung erfolgt mit Jahreswerten. Aus diesem Grund kann keine direkte Verrechnung mit dem monatlichen Nutzwärmebedarf der Heizung erfolgen. Man berechnet das Gebäude also konventionell mit dem Spitzenlasterzeuger und planzt die BHKW-Anlage oben auf. Das BHKW verursacht einen zusätzlichen Brennstoffbedarf, Sie dürfen aber sowohl die Stromgutschrift, wie auch eine Wärmegutschrift (Abwärme) bilanzieren. Die Berechnungsformeln sind angegeben.
Die Photovoltaikanlage sollten Sie nur bilanzieren, wenn der Strom auch örtlich genutzt und nicht ins Netz eingespeist wird. Dazu müssen die entsprechenden technischen Einrichtungen vorhanden sein. Der Verrechnungsstrombedarf (z.B. Hilfsenergie, Ventilatoren ...) muss ermittelt werden, Stromgutschrift nur in Höhe der örtlich verbrauchten Strommenge.

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