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Datum: 25.06.2015

Februar 2013

Frage:
bei vorliegendem Projekt ist in den meisten Zonen eine RLT-Anlage mit Heiz- und Kühlfunktion geplant. Die Zulufttemperaturen im Heiz- und Kühlbetrieb unterscheiden sich. Ohne Begrenzung der Laufzeiten von Heiz- und Kühlregister (ganzjähriger Betrieb von Heiz- und Kühlregister) wird der Heiz- und Kühlenergiebedarf falsch bilanziert. Besteht die Möglichkeit den Heiz- und Kühlenergiebedarf ohne Begrenzung der Registerlaufzeiten zu bilanzieren?
Antwort:
das haben Sie genau erfasst. Ich weiß leider keine Möglichkeit, wie man in ein und dem selben Monat mit zwei unterschiedlichen Zulufttemperaturen bilanzieren könnte. In der Norm steht meines Wissens auch nichts.
Ich weise aber darauf hin, dass Sie bei Luftheizungen sowieso den größten Anteil als Umluftheizung bilanzieren müssen. Das Gedankenmodell ist dann: Zuluft per Heizregister vorwärmen auf z.B. 18°C (Regelwert) und die weitere Lufterwärmung als Umluftheizung bilanzieren. Welche RLT-Zulufttemperatur Sie dabei wählen sollte bilanztechnisch keine Rolle spielen (wird es vermutlich aber tun). Zuluft- und Umluftheizung arbeiten vermutlich mit dem selben Heizregister, ziemlich sicher aber mit dem selben Erzeuger.

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