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Datum: 25.06.2015

17.6.2010

Frage:
Die Wärmerückgewinnung einer Wohnungslüftungsanlage kann in DÄMMWERK nach DIN V 4108-6 und auch nach DIN V 4701-10 berücksichtigt werden.
Wie stellt man die WRG richtig ein?
Antwort:
Die Wärmerückgewinnung stellen Sie i.d.R. (kein Passivhaus) in der DIN 4701-10 ein. D.H. in der DIN 4108-6 geben Sie keinen Wert ein, setzen bzw. belassen die WRG auf 0 %.

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