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Datum: 25.06.2015

13.7.2010

Frage:
nach DIN 18599-3 (so auch in Ihrer Info im Dämmwerk 2010) sind die Registerlaufzeiten für Nachkühlung und Nachheizung der Zuluft ganzjährig anzusetzen.
Wenn man im Dämmwerk die Registerlaufzeiten ganzjährig lässt, wird in jedem Betrachtungsmonat die Zulufttemperatur für den Kühlbetrieb angesetzt.
Warum ist das so?
Antwort:
eigentlich kann man die DIN-Berechnungsmethode nur anwenden, wenn die Zulufttemperatur im Heiz- und Kühlbetrieb gleich ist (z.B. 18°C), denn die Zulufttemperatur ist eine Eingangsgröße für den Lüftungs- bzw. Heizwärmebedarf. Die Norm nimmt an, dass es Monate gibt, in denen sowohl die Heiz-, wie auch die Kühlregister in Betrieb sind, was praktisch auch zutrifft. Für die Bilanz muss man dann eine einheitliche Zulufttemperatur haben.
Bedenken Sie bitte, dass es in beiden Fällen nur um eine Vorheizung bzw. Vorkühlung der Zuluft geht (Zuluftkonditionierung von Außenlufttemperatur auf Zulufttemperatur). Den Rest (Gebäudeheizung bzw. Kühlung) erledigen eventuell die selben Geräte, die dafür benötigte Energie wird aber an anderer Stelle bilanziert. Warum das so kompliziert gelöst wurde, kann ich Ihnen auch nicht wirklich sagen.

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