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Datum: 25.06.2015

2.8.2010

Frage:
bei Einsatz einer Zentralen Abluft/Zuluft WÜT mit 80% + WRG ist der Heizbeitrag des Heizregisters festzulegen. Welcher Heizbeitrag ist z.B. bei einem Jahres-Heizwärmebedarf von 72.000(qh=34 kWh/m²a) anzusetzen oder darf ich diesen eventuell technisch erforderlichen Heizbeitrag (mit Strom) in der Berechnung nach EnEV unterschlagen.
Vielen Dank für eine kurze Stellungnahme.
Antwort:
Bei Wohnungslüftungsanlagen ist der Volumenstrom in der Regel mit konstant 0,4 Luftwechsel pro Stunde festgelegt. Außerdem sollte die Zulufttemperatur auf maximal 45°C begrenzt werden, denn höhere Temperaturen wären nicht mehr angenehm. Wenn man zusätzlich die möglichen Laufzeiten des Heizregisters betrachtet (in der Heizperiode vorwiegend tagsüber, z.B. 200 Heiztage * 15 Stunden = 3000 h/a) ist aber der mögliche Heizbeitrag des Heizregisters bereits fixiert. Eine manuelle Festlegung ist daher nicht erforderlich.

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