19.10.2010
Frage:
Bei einer Gebäudeberechnung wird bei der Bilanzierung eines BHKW eine Stromgutschrift von 28.200 kWh/a gutgeschrieben. Der Endenergiebedarf von Hilfsenergie und Lüftungsstrom beträgt jedoch nur knapp 12.000 kWh. Ist die Berechnung so korrekt oder
darf nach EnEV 2009 nur der Strom angerechnet werden der für Hilfsenergie tatsächlich im Gebäude verbraucht wird?
Antwort:
Von einer Begrenzung der Stromgutschrift aus einem BHKW auf die im Gebäude benötigte Strommenge ist uns nichts bekannt. Diese Gegenrechnung wird vom bmvbs eher für Photovoltaikanlagen gefordert, siehe auch: DIN V 18599, Teil 9.
Frage:
Laut EnEV Paragraph 5 darf nur so viel Strom gutgeschrieben
werden, wie im Gebäude verbraucht wird. Laut einem Artikel im Energieberater der für Beheizung, Warmwasserbereitung
und Hilfsstrom sofern für diese Strom verbraucht wird, also nicht einmal Lüftungsstrom beim Wohngebäuden. Das hieße also, man
kann natürlich die Stromerzeugung für das BHKW in vollem Umfang bilanzieren, müsste aber die Gutschrift begrenzen, in
unserem Fall auf 5000 statt auf 28000 kWh was einen erheblichen Unterschied darstellt.
Antwort:
Strom aus BHKW ist nicht erneuerbar, denn BHKW´s werden mit fossilen Brennstoffen betrieben. Falls Sie ein Holz-BHKW hätten (Holzgas-Motor), stimmt Ihr Rückschluss. Leider ist eine programmtechnische Umsetzung nicht möglich.
Frage:
Hier liegt ein Missverständnis vor. Es geht um die Stromgutschrift die mit dem DÄMMWERK berechnet wird, den Stromverbrauch des Gebäudes um das 5-fache übersteigt und trotzdem in der Bilanz abgezogen wird. Es handelt sich meiner Meinung nach um einen
schwerwiegender Fehler.
Antwort:
n der zitierten EnEV-Passage geht es um "Strom aus erneuerbaren Energien"". Der Absatz wurde kurzfristig eingefügt





