18.11.2010
Frage:
wir sind seit Jahren Anwender Ihres Dämmwerk-Programms und ich persönlich verwende es auch gerne. Dennoch kann ich nicht umhin, Ihre Email etwas zu hinterfragen.
Sie schreiben, dass "... zu große Ergebnisabweichungen beim Referenzgebäude zwischen den beiden Berechnungsverfahren festgestellt worden seien." Das heißt, unter Berücksichtigung des Kontextes: DIN 18599 und DIN 4108-6/DIN V 4701-10 ergeben unterschiedliche Ergebnisse.
Ich lese aus dem Scheiben der KfW aber ganz etwas anderes. Dort steht: "...dass die Berechnungsverfahren in Abhängigkeit von der verwendeten Software-Lösung ungewöhnlich stark voneinander abweichen". Das bezieht sich eindeutig nur auf Berechnungen nach DIN 18599 mit unterschiedlicher Software.
Sie werben ja damit, nicht den Rechenkern des Fraunhofer-Institutes zu verwenden, doch sicherlich nicht, weil Sie Langeweile hatten, sondern weil Sie etwas besser machen wollten. Unterstellt man, das sich dabei kein Fehler eingeschlichen hat, kann man trotzdem davon ausgehen, dass die Ergebnisse voneinander abweichen. Dazu kommen natürlich auch noch Bedienerfehler oder eingeschränkte Eingabemöglichkeiten bei dem einen oder anderen Programm.
Aus meiner ganz persönlichen und eingeschränkten Sicht sind also die unterschiedlichen Programme durchaus an den bemängelten stark differierenden Ergebnissen beteiligt. Ich rede nicht davon dass das eine falsch und das andere richtig sei, das kann ich gar nicht beurteilen.
Leider haben Sie aber in Ihrem Schreiben vergessen zu erwähnen, woran es denn Ihrer Meinung nach liegt. Können Sie das freundlicherweise nachholen?
Antwort:
von der KfW aus dem Rennen genommen wurde das Nachweisverfahren nach DIN V 18599 für Wohngebäude, weil es ein alternatives Verfahren gibt und weil die Ergebnisunterschiede zwischen beiden Verfahren tendenziell gleichgerichtet und deutlich voneinander abweichen.
Natürlich kritisiert die KfW auch, dass die Ergebnisse mit verschiedenen Softwarelösungen bei gleichem Rechenverfahren voneinander abweichen. Diese Behauptung ist allerdings haltlos, denn die KfW und auch die von ihr beauftragten Fachleute sind gar nicht in der Lage, ein "richtiges Ergebnis" festzustellen oder auch nur in jedem Softwareprodukt die gleichen Berechnungsgrundlagen einzustellen. Die Methodik ist sehr komplex und derzeit steht keine durchgängige Berechnungsvorschrift zur Verfügung. An vielen Stellen muss von den Softwareentwicklern vermutet, interpretiert und auch "einsam entschieden" werden. Der Gedankenaustausch im Detail, der auf Eigeninitiative der (konkurrierenden) Softwarehersteller in der 18599 Gütegemeinschaft durchgeführt wird, braucht sehr viel Zeit, schreitet aber voran.
Es ist ganz normal, dass komplizierte Techniken eine Phase der Erprobung, Vereinfachung und Korrektur benötigen. Dass quasi bereits der erste Entwurf der Norm als verbindliche Vorschrift eingeführt wurde, ist nicht unsere Schuld.
Sie, die KfW, die Behörden und andere Softwareabhängige suchen einen Schuldigen und haben sich dabei schon zum wiederholten Mal die Softwarehersteller auserwählt. Glauben Sie ernsthaft, dass wir zu doof oder zu nachlässig sind, oder das wir absichtlich Fehler in unserer Software einbauen? Sie können sicher sein, dass wir aufgrund einer Vielzahl kritischer Anwender die meisten Informationen von allen haben und bekannt gewordene Softwarefehler natürlich sofort beseitigen. Es wird aber weiterhin diverse Punkte geben, die nur über die Normenausschüsse geklärt werden können (was Zeit benötigt) und im Dickicht der Berechnungsregeln auch weiterhin unentdeckte (weil unauffällige) Softwarefehler.
Am Ende wird sich das aber alles finden und dann werden hoffentlich auch wir wieder etwas mehr Spaß an unserer Arbeit haben dürfen und uns nicht ständig gegen haltlose Anschuldigungen wehren müssen. Die Softwareentwickler haben keine Schuld an dem Dilemma mit der DIN V 18599! Im Übrigen haben Sie als Ingenieur die freie Softwarewahl.





