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Datum: 25.06.2015

17.5.2011

Frage:
ich habe folgende Frage: Bei der Eingabe der Hüllflächen der Zonen ist jede Wand/Decke usw. der unterschiedlichen Zonen aus 2 Sichten vorhanden. Sind nun für jede Zone alle Wände usw., auch die für die anderen angrenzenden Zonen einzugeben, oder reicht es, wenn eine Wand einmal erfasst ist?
Beispiel: Zone 1 hat eine Wand zu Zone 2, ist diese Wand dann als Hüllfläche von Zone 1 mit 1:2 und bei Zone 2 mit 2:1 einzugeben?
Antwort:
Sie sollten die Wand nur einer Zone zuordnen, da die Wand in der Bilanz sonst doppelt auftreten würde.
Frage:
wie wichtig ist es, dass diese Zuordnung (welche Zone an welche angrenzt) der Zonentrennwände (bei nicht berücksichtigen Wänden) geschieht? Kann auch darauf verzichtet werden?
Frage:
zur Berechnung eines NWG nach der EnEV'09 bzw. DIN 18599 werden dann die Flächen angrenzender Gebäudezonen als solche definiert oder als "Fläche unberücksichtigt"?
Antwort:
Wenn der Temperaturunterschied zwischen den angrenzenden Zonen mehr als 4 Grad Kelvin beträgt, sollten Sie berücksichtigen, welche Zone an welche stößt. Die dazwischenliegende Trennwand berücksichtigen Sie ebenfalls. Bezugspunkt ist in diesem Fall das Achsmaß (die Mitte) der Rohbauwand.
In Betracht sollte auch gezogen werden, wenn zwischen den einzelnen Zonen ein hoher Luftwechsel erfolgt.

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